Warum müssen Holzprodukte für den Export begast werden? Müssen Massivholzmöbel für den Export begast werden?
Im internationalen Handel erfordert der Export von Holzprodukten, insbesondere Holzverpackungsmaterialien, häufig einen Behandlungsprozess namens „Begasung“.
Was ist Begasung?
Begasung ist eine Methode zur Behandlung von Gegenständen mit Chemikalien oder Heißgas, um Schädlinge, Krankheitserreger, Unkrautsamen usw. zu vernichten oder zu bekämpfen. Im internationalen Handel wird die Begasung üblicherweise für Holz und Holzprodukte eingesetzt, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Schädlingen und Schädlingen zu verhindern Schutz der Waldressourcen und der ökologischen Umwelt verschiedener Länder.
Die Begasung erfolgt üblicherweise in einem geschlossenen Behälter, um sicherzustellen, dass die Chemikalie bzw. das Heißgas gleichmäßig in jede Ecke des Gegenstandes eindringen kann. Nach der Handhabung müssen die Gegenstände bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen, um sicherzustellen, dass sie während des Transports keine Gefahr für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellen.
Warum exportieren Holzprodukte Begasung?
Der Hauptgrund, warum Holzprodukte für den Export begast werden müssen, ist die Einhaltung der Bestimmungen des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC) und der pflanzengesundheitlichen Anforderungen des Einfuhrlandes. Diese Vorschriften und Anforderungen zielen darauf ab, die Ausbreitung von Schädlingen und Krankheitserregern durch den internationalen Handel zu verhindern und so die Waldressourcen und das ökologische Gleichgewicht der Länder zu schützen. Zu den Hauptgründen gehören:
Verhindern Sie die Ausbreitung von Schädlingen: Unbehandelte Holzprodukte können Schädlinge wie Käfer, Termiten usw. in sich tragen, die in der neuen Umgebung überleben und sich vermehren können und eine Gefahr für die lokalen Waldressourcen darstellen.
Einhaltung internationaler Vorschriften: IPPC hat den internationalen Standard ISPM 15 (International Plant Protection Convention Standard 15) entwickelt, der internationale Anforderungen an die Handhabung und Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien aus Holz festlegt. Die meisten Länder verlangen, dass importierte Holzprodukte den ISPM 15-Standards entsprechen.
Schutz der nationalen Ökologie: Um die nationalen Waldressourcen und die ökologische Sicherheit zu schützen, verlangen Regierungen in der Regel, dass importierte Holzprodukte begast werden und entsprechende Belege beigefügt werden.
Möchten Sie Massivholzmöbel exportieren?
Massivholzmöbel müssen als eine Art Holzprodukte auch den pflanzengesundheitlichen Anforderungen des Exportlandes und des Importlandes entsprechen. Wenn die exportierten Massivholzmöbel unbehandeltes Holz enthalten oder die Holzquelle vom Einfuhrland als Schädlingsepidemiegebiet identifiziert wird, müssen die Massivholzmöbel vor dem Export in der Regel begast werden.
Durch eine Begasungsbehandlung können Schädlinge in Massivholzmöbeln vollständig beseitigt werden, wodurch das Risiko einer Übertragung verringert wird. Darüber hinaus muss der Exporteur von Massivholzmöbeln nach Abschluss der Begasungsbehandlung in der Regel ein offizielles Begasungszertifikat einholen, um nachzuweisen, dass die Sendung gemäß den vorgeschriebenen Verfahren verarbeitet wurde und die Quarantäneanforderungen des Einfuhrlandes erfüllt.
Spezifischer Vorgang der Begasungsbehandlung
Begasung ist eine technische Maßnahme zur Desinfektion von Waren und deren Verpackungen, bei der in der Regel Verbindungen wie Begasungsmittel eingesetzt werden, um Schädlinge, Keime oder andere Schadorganismen in einem begrenzten Bereich abzutöten. Der Begasungsprozess muss mindestens zwei Tage im Voraus durchgeführt werden, um einen 24-Stunden-Begasungszyklus und einen 4-Stunden-Dekontaminationsprozess zu gewährleisten und Schäden an der Ladung zu vermeiden. Verpackungen aus begastem Holz sollten so schnell wie möglich versandt und getrennt von unbehandelten Holzprodukten gelagert werden.
Nach Abschluss der Begasung wird die Holzverpackung in der Regel mit dem IPPC-Logo (International Plant Protection Convention) versehen, einem international einheitlichen Label für Exportholzverpackungen, das beweist, dass die Verpackung begast oder wärmebehandelt wurde, wodurch die grenzüberschreitende Übertragungskette effektiv blockiert wird von Schädlingen. Das Logo enthält normalerweise das IPPC-Symbol, den Ländercode (z. B. CN für China), den Code der Behandlungsmethode (z. B. MB für Brommethan-Begasungsbehandlung, HT für Wärmebehandlung) und andere Informationen.
Holzprodukte, die keiner Begasung bedürfen
Es ist zu beachten, dass nicht alle Holzprodukte begast werden müssen. Zum Beispiel Holzkisten, Holztabletts usw. aus Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten und anderen Holzwerkstoffplatten oder dünne Holzprodukte mit einer Dicke von weniger als 6 mm oder Holzverpackungen mit besonderer Behandlung (z. B. Weinfässer). B. Geschenkboxen aus Holz usw.), müssen in der Regel nicht begast werden. Allerdings können diese Vorschriften je nach den spezifischen Anforderungen des Importlandes variieren, daher sollten Exportunternehmen die Quarantänenormen der Import- und Exportländer für Holzverpackungen über mehrere Kanäle kennen.
Die Begasung ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Exportprozesses von Holzprodukten, der den sicheren Verkehr von Holzprodukten im internationalen Handel gewährleistet. Gleichzeitig ist dies auch eine wichtige Maßnahme, um die Einfuhrquarantäneanforderungen der Länder zu erfüllen und den reibungslosen Ablauf des Handels sicherzustellen. Daher sollten sich Exportunternehmen strikt an internationale Quarantänestandards halten, seriöse Spediteure für den Export von Waren sorgfältig auswählen und Verluste durch unsachgemäßen Betrieb von Agenten vermeiden.
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